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Die Denkmalbehörde ist Teil des Bauordnungsamtes. Ihre gesetzliche Aufgabe besteht darin, Bau- und Bodendenkmale als bedeutende bauliche Zeugnisse der Vergangenheit Selmsdorfs zu schützen und zu pflegen. Die rechtliche Grundlage der Arbeit ist das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Das Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit den Denkmalen und legt die Aufgaben der Behörden fest.