Elternbeiträge
Die Eltern haben für den Besuch Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit monatliche Beiträge zu entrichten.
Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege werden nach der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege der Gemeinde Selmsdorf (Elternbeitragssatzung - ES) festgesetzt.
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags hängt vom Jahreseinkommen sowie von der Anzahl der vertraglich vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit ab.
Unabhängig von der Trägerschaft wird der Elternbeitrag von der Gemeinde Selmsdorf vereinnahmt.
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig im Rahmen von Kindertagespflege betreut bzw. besuchen sie eine Kindertageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule in Selmsdorf, muss lediglich der Elternbeitrag für dasjenige Kind gezahlt werden, für den der höchste Elternbeitrag ermittelt wird.
Der Elternbeitrag kann auf Antrag ermäßigt werden
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Schönberger Land, die für die Bearbeitung der Elternbeiträge zuständig sind, stehen Ihnen für eine persönliche Beratung entsprechend der Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung, im Verwaltungsgebäude Am Markt 15, 23923 Schönberg zur Verfügung.
