selmsdorf.de

Herzlich Willkommen bei der Stelle der Gleichberechtigung der Frau

Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen und ist die zentrale Interessensvertretung aller Mädchen und Frauen in Selmsdorf. Alle Frauen, aber auch Männer können sich in Fragen der Gleichberechtigung an die Frauenbeauftragte wenden.

 

Frauenbeauftragte der Gemeinde Selmsdorf

Zentrale Interessenvertretung aller Mädchen und Frauen in Selmsdorf.

  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau hat die Aufgabe, den Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes auf kommunaler Ebene mit umzusetzen.
  • Die Querschnittsaufgabe der Stelle zur Gleichberechtigung der Frau betrifft alle Lebenslagen der Frauen und Mädchen und alle Lebensbereiche und -situationen.
  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau besteht seit 2011 und ist als Stabsstelle innerhalb der Verwaltung direkt dem Bürgermeister zugeordnet.
  • Die Stelle zur Gleichberechtigung der Frau entwickelt, initiiert, berät, coacht, begleitet, vernetzt, fördert, organisiert, verhandelt, konzipiert und bearbeitet die Sachgebiete alleine und/oder in Kooperation mit anderen innerhalb und außerhalb Selmsdorfs.

Alle Frauen und Männer können sich in Fragen der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen an die Frauenbeauftragte wenden.