Aufgaben und Arbeitsgebiete
Sie berät Frauen innerhalb und außerhalb der kommunaler Ebene und geht Beschwerden über Benachteiligungen nach. Sie nimmt gegebenenfalls Stellung zu Beschlussvorlagen aus frauenpolitischer Sicht. Sie regt auf kommunaler Ebene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Frauen an.
Schwerpunkte sind die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Kinderbetreuungseinrichtungen/Teilzeitarbeit etc.), Arbeitsmarktpolitik und Gewaltprävention.
Die Gleichstellungsbeauftragte kontrolliert die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes und des kommunalen Frauenförderplanes innerhalb der Gemeinde. Sie veröffentlicht Broschüren zu zahlreichen frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit Frauen- und Mädchenorganisationen zusammen und unterstützt Initiativen, die eine strukturelle Verbesserung der Situation für Frauen in Selmsdorf anstreben.
Durch Öffentlichkeitsarbeit (Zeitungsartikel, Seminare, Vorträge etc.) informiert sie über frauenpolitische Themen und verleiht den Forderungen der Frauen Nachdruck.
Befugnisse
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und wird vom Bürgermeister bestellt und abberufen.
Sie trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen in der Gemeinde Selmsdorf bei.
Anderweitige dienstliche oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen dürfen ihr nicht übertragen werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Der Bürgermeister und die politischen Gremien dürfen ihr keine fachlichen Weisungen erteilen.
Der Bürgermeister muß sie frühzeitig an allen Vorhaben beteiligen, damit ihre Initiativen, Anregungen, Vorschläge, Bedenken oder sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie die erbetenen Auskünfte zu erteilen.
Die Gleichstellungsbeauftragte kann eigene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dabei ist sie an Weisungen nicht gebunden.
Sie kann an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen, ihr ist auf Wunsch das Wort zu erteilen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten innerhalb der Gemeinde zu beteiligen und hat auf die Gleichstellung von Frauen, insbesondere auf die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes, hinzuwirken.
Zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und den Beschäftigten der Gemeinde Selmsdorf ist der Dienstweg nicht einzuhalten.
Die Gleichstellungsbeauftragte hat eine eigene Homepage. Hier erfahren Sie mehr über Ziele, Aktionen und Projekte der Gleichstellungsbeauftragten.
Frauenbüro
