Grundsteuer
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen unterliegen der Grundsteuer A, die zu den sogenannten Realsteuern zählt. Vom Finanzamt wird ein Grundsteuermessbetrag für das Grundstück festgesetzt, der dann mit einem von der Gemeinde beschlossenen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz beträgt zur Zeit 280 v. H.
Bebaute oder bebaubare Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B, die ebenfalls zu den Realsteuern zählt. Auch hier wird vom Finanzamt ein Einheitswert festgesetzt, der mit einem von der Gemeinde Selmsdorf beschlossenen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz beträgt zur Zeit 300 v. H.
