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Der Bereich Liegenschaften des Amtes Schönberger Land ist für die Bereitstellung von Grundstücken zur Bedarfsdeckung der Fachbereiche des Amtes - insbesondere für die Bereiche Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur - zuständig.

Bebaute und unbebaute Grundstücke, für die kein vordringlicher gemeindlicher Eigenbedarf geltend gemacht wird, werden im Rahmen spezieller Programme der Gemeinde Selmsdorf gegebenenfalls privaten Interessen zum Kauf, zur Pacht oder zur Miete angeboten.

Des weiteren führt der Bereich die Bodenordnungsmaßnahmen (Umlegung und Grenzregelung) durch.

Entsprechende Maßnahmen dienen der Verwirklichung von Bebauungsplänen oder zur Neuordnung von Grundstücken im Zusammenhang bebauter Ortsteile.

Quelle: Planen+Bauen, © selmsdorf-live.de/Selmsdorf-Agentur

Weiterführende Links

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    KfW - Förderbank 

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    Landesbank - die Förderbank für Mecklenburg-Vorpommern 

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    Die Eigentumsförderung des Landes M-V