Ortsteilvertretung
Die Gemeindevertretung kann für Ortsteile Ortsbeiräte bilden und wählt die Mitglieder und deren Stellvertreter.

Als Mitglied in einem Ortsbeirat können Mitglieder der Gemeindevertretung – unabhängig davon, ob sie im Ortsteil wohnen – und Einwohner des Ortsteils nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die maximale Mitgliederzahl eines Ortsbeirates richtet sich nach der Einwohnerzahl:
bis zu 5.000 Einwohner fünf Mitglieder
bis zu 10.000 Einwohner sieben Mitglieder
bis zu 20.000 Einwohner neun Mitglieder
über 20.000 Einwohner fünfzehn Mitglieder
Folgende Ortsbeiräte sind in der Gemeinde Selmsdorf gebildet:
1. Hof Selmsdorf, Lauen
2. Sülsdorf, Zarnewenz, Teschow
Der Ortsbeirat soll zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten und zu hören, die den Ortsteil betreffen.
Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. Die Zusammensetzung der Ortsbeiräte sowie die Sitzungstermine und dazugehörige Tagesordnungen eines Ortsbeirates sind im
Bürgerinformationssystem veröffentlicht.
Die Mitglieder der Ortsbeiräte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Der Ortsbeirat vertritt die Interessen der Einwohner des Ortsteils gegenüber der Gemeindevertretung. Sie fördern die Beziehung der Einwohner des Ortsteils zur Gemeindevertretung und zum Bürgermeister und pflegen den Kontakt zu allen im Ortsteil ansässigen Vereinigungen.
