Die Gebietsentwicklungspläne (GEP) legen auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und von Landesentwicklungsplänen die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung der Gemeinde und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest.
Sachgebiete der zeichnerischen Darstellung des GEP u.a.:
- Wohnsiedlungsbereiche Gewerbe- und Industriesiedlungsbereiche
- Agrarbereiche Wald
- Bereiche für die Wasserwirtschaft
- Festsetzung Kurgebiete
- Erholungsbereiche Bereiche für den Schutz der Natur
- Bereiche für den Schutz der Landschaft
- Verkehrsnetz
- Standorte für Flugplätze, Leitungsbänder und Richtfunkstrecken
Sachgebiete der textlichen Darstellung des GEP u.a.:
- Regionales Ordnungssystem Bevölkerung
- Wirtschaft Siedlung
- Bildung und Gesundheitswesen Freizeit, Erholung, Sport
- Freiraum Verkehr und Nachrichtenwesen
- Energieanlagen und Versorgungsleitungen Wasserwirtschaft und Entsorgung
- Bereiche für besondere öffentliche Zwecke
Von einem GEP geht keine unmittelbare Wirkung gegenüber dem Bürger aus. Er dient den Gemeinden als Richtschnur für die Bauleitplanung. Darüber hinaus ist der GEP landschafts- und forstwirtschaftlicher Rahmenplan.
Die Bauleitpläne der Gemeinden sind den Zielen der Raumordnung anzupassen. Deshalb ist die frühzeitige intensive Mitwirkung für die Gemeinden wichtig.
