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Sich vertragen ist besser als klagen!

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellsachen - ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht am Ende dieses Weges trotz des im wahrsten Sinne des Wortes „erstrittenen“ Urteils vor einem Scherbenhaufen: Die Rechtsfrage ist zwar zu seinen Gunsten entschieden, die menschliche Beziehung mit einem anderen Beteiligten aber oftmals für immer zerstört. Hinterher fragt man sich dann, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht für beide besser gewesen wäre. Viele Bürger teilen deshalb die Auffassung, dass sich vertragen besser als klagen ist.

Zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und für Schlichtungsversuche in Strafsachen bietet das Schiedsamtsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Hilfe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes an, die sich seit Jahrzehnten als Schlichter bewährt haben.

Falls Sie also in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, deren Schlichtung zu den Aufgaben des Schiedsamtes gehören, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wenden. Sie werden sicherlich einen Weg wissen, wie sich eine Einigung kostengünstig ohne Gericht und Papierkrieg zur beiderseitigen Zufriedenheit erreichen lässt.