Verkehr · Straße

Rund 30 km Straßen liegen im Selmsdorfer Gemeindegebiet. Dabei handelt es sich nur bei knapp einem Viertel um klassifizierte Straßen, d.h. Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Die Mehrzahl der Straßen sind Wohn- und Erschließungsstraßen.
Fast alle Selmsdorfer Straßen liegen in der Baulast der Gemeinde, das heißt, die Gemeinde Selmsdorf ist für deren Bau, Unterhaltung und den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Ein weitaus geringerer Anteil der Selmsdorfer Straßen liegt in der Baulast des Bundes oder des Landes. Deren Bau und Unterhaltung wird vom Straßenbauamt des Landes M-V durchgeführt. Eine Abgrenzung der Zuständigkeiten ist im Klassifizierten Straßennetz dargestellt.
Der Bau einer Straße unterliegt unzähligen technischen Richtlinien und Regelwerken. Dennoch bleibt ein gewisser Bewegungsspielraum, was z.B. die Oberflächengestaltung betrifft. So können wir es uns nur schwer vorstellen, durch eine asphaltierte Fußgängerzone zu schlendern oder über eine gepflasterte Hauptverkehrsstraße zu fahren. Um ansprechende und beständige Oberflächen auf unseren Selmsdorfer Straßen, Wegen und Plätzen zu schaffen und zu erhalten wurden Ausbaustandards für die Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen zusammengestellt.
Wird eine Straße zur Erschließung von Grundstücken neu gebaut oder muss sie durch den ständigen Gebrauch erneuert werden, so ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Anlieger anteilmäßig an den Kosten zu beteiligen. Mehr dazu finden Sie unter der Rubrik "Erschließungs-/Straßenbaubeitrag".
