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Wahlaufruf

Vorbereitung der Wahl der Ortsteilvertretung bzw. Bestellung der Ortsvorsteher bzw. Ortsteilvertretungen für die Gemeinde Selmsdorf

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschloss am 06.05.2010 die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf. Durch die Beschlussfassung zu dieser              4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist die Voraussetzung dafür geschaffen worden, dass für die einzelnen Ortsteile der Gemeinde Selmsdorf durch die Gemeindevertretung Ortsteilvertreter gewählt bzw. Ortsteilvorsteher bestellt werden können.

In den nachfolgend genannten Ortsteilen sind Ortsteilvertreter in der vorgegebenen Anzahl zu wählen bzw. Ortsteilvorsteher zu bestellen:

Hof Selmsdorf            1 Ortsteilvorsteher

Lauen                         1 Ortsteilvorsteher

Sülsdorf                      3 Ortsteilvertreter

Teschow                     3 Ortsteilvertreter

Zarnewenz                 3 Ortsteilvertreter

In den Ortsteilen Sülsdorf, Teschow und Zarnewenz wählt die jeweilige Ortsteilvertretung unter sich einen Vorsitzenden.

Die Ortsteilvertretungen/Ortsteilvorsteher beraten die Gemeindevertretung und den Bürgermeister in allen, für die jeweiligen Ortsteile wichtigen Angelegenheiten.

Sie erfüllen insbesondere folgende Aufgaben:

-           Pflege des Ortsbildes

-           Pflege des Brauchtums und der kulturellen Tradition, Förderung und

            Entwicklung des kulturellen Lebens

-           sich mit den Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner

            der Ortsteile befassen

-           die in den Ortsteilen tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und

            demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs

            anzuhören

Die Ortsteilvertreter erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Ortsteilvertretungen sowie an Sitzungen der Gemeindevertretung und deren Ausschüsse, zu denen sie geladen sind, Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 € pro Sitzung. Vorsitzende der Ortsteilvertretungen und Ortsteilvorsteher erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 50,00 €.

Wählbar sind Einwohner des Ortsteils und Gemeindevertreter.

Die Gemeindevertretung Selmsdorf bittet Einwohnerinnen und Einwohner, die Interesse an der Arbeit in einer Ortsteilvertretung haben bzw. als Ortsteilvorsteher tätig sein möchten, sich bis zum 04.September 2010 mit dem Amt Schönberger Land, Ansprechpartner Frau Döbler, Telefon 038828 / 330-118 in Verbindung setzen möchten.

Detlef Hitzigrat

Bürgermeister